Klettgaulauf-Teilnahmebedingungen

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung Der Internationale Klettgaulauf wird unter Aufsicht des Badischen Sportbundes Freiburg e.V. veranstaltet. Veranstalter ist der TV Erzingen e.V., 79771 Klettgau.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personales ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Rückerstattung (1) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nur mit Zustimmung des Veranstalters auf eine andere Person übertragbar. (2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages als Organisationsgebühr. (3) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, können nicht mehr angenommen werden.
§ 4 Haftungsausschluss (1) Ist der Veranstalter in Fällen höhere Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. (2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und ggf. einen Arzt zu Rate zu ziehen. (3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. § 5 Datenerhebung und -verwertung (1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. (2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette ect.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können. (3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnisliste sowie der Einstellung dieser Liste ins Internet weitergegeben werden. (4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierung und Zeit) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden. (5) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine bei der Onlineanmeldung angegebene E-Mailadresse zur Verwendung von Infomails des Veranstalters zur Veranstaltung an den Teilnehmer verwendet werden darf. (6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seinerpersonenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen.